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   BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67   

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https://dejure.org/1970,4042
BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67 (https://dejure.org/1970,4042)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1970 - X ZR 91/67 (https://dejure.org/1970,4042)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1970 - X ZR 91/67 (https://dejure.org/1970,4042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Herstellung von bei niederen Temperaturen selbst erhärtenden Kunststoffen auf dem Dentalgebiet - Feilhalten und Vertrieb von Präparaten mit der entsprechenden Verarbeitungsanleitung als mittelbare Patentverletzung - Verleitung der Abnehmer eines Präparats ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67
    Der einzige Patentanspruch hat durch das Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenats III) des Bundespatentgerichts vom 13. März 1962 - 3 Ni 95/61 -, das durch das die Berufung des damaligen Nichtigkeitsklägers (jetzigen Beklagten zu 1) zurückweisende Urteil des Bundesgerichtshofs Ia ZR 152/63 vom 5. November 1964 - "Polymerisationsbeschleuniger" - (GRUR 1965, 138) bestätigt worden ist, die folgende Fassung erhalten:.

    Die dem Klagepatent ... zugrunde liegende Aufgabe sieht das Berufungsgericht - unter wörtlicher Übernahme der Formulierung im Nichtigkeits-Berufungsurteil des erkennenden Senats Ia ZR 152/63 vom 5. November 1964 (dort Seite 9) - darin,.

    Die Lösung der Aufgabe gemäß dem einzigen -Patentanspruch in der Fassung, die dieser durch das Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenats III) des Bundespatentgerichts vom 13. März 1962 in Verbindung mit dem Nichtigkeits-Berufungsurteil Ia ZR 152/63 vom 5. November 1964 erhalten hat, sieht das Berufungsgericht - wiederum unter wörtlicher Übernahme der Formulierung im Nichtigkeits-Berufungsurteil (dort Seiten 9/10) - in dem Vorschlag,.

    Es hätte seine diesbezüglichen Ausführungen, zumindest was den patentgemäßen Einsatz ketogruppenfreier tertiärer Amine als Polymerisationsbeschleuniger im allgemeinen angeht, ebenso gut auf das inzwischen ergangene Nichtigkeits-Berufungsurteil Ia ZR 152/63 vom 5. November 1964 stützen können, das die hier interessierenden Fragen zwar im Ergebnis ähnlich wie Dr. B., aber doch in Einzelheiten ausführlicher und - auf der Grundlage eines schriftlich und mündlich erstatteten Gutachtens des Professors Dr. Ke. in Ma. - fundierter erörtert hat.

  • RG, 09.06.1928 - I 310/27

    Bereicherungsanspruch im Urheberrecht

    Auszug aus BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67
    Sollte es dabei zu einer Verneinung des Verschuldens gelangen, wird es sich zu der gegenüber der Rechtsprechung des früheren Reichsgerichts (vgl. RGZ 121, 258, 261) in der Rechtsliteratur heftig umstrittenen Frage zu äußern haben, ob in derartigen Fällen ein Bereicherungsausgleich stattfindet (vgl. beispielsweise Soergel-Mühl, Kommentar zum BGB, 1969, § 812 Bem. 165; Hubmann, Gewerblicher Rechtsschutz, 1962, § 26 IV; Bussmann-Pietzcker-Kleine, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 1962, § 10 B III einerseits und Benkard, PatG, 1969, § 47 Rdn. 9; Reimer, PatG, 1968, § 47 Anm. 30 andererseits).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58

    Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen

    Auszug aus BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67
    Insoweit sind die Beklagten, jedenfalls was die Zeit ab 12. Januar 1961 angeht, als Nebentäter anzusehen, was nach § 840 Abs. 1 BGB ihre gesamtschuldnerische Haftung begründet (BGHZ 30, 203, 208) [BGH 16.06.1959 - VI ZR 95/58] .
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67
    Das Berufungsgericht hat im Urteilstenor ferner auch nicht - anders als es in der Sache We. gegen Ku. Co der frühere Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil I ZR 152/56 vom 22. November 1957 getan hatte - die beanstandeten Präparate der Beklagten mit ihren Handelsbezeichnungen aufgeführt.
  • RG, 10.11.1928 - I 86/28

    Patentrecht; Offenkundige Vorbenutzung; Mittelbare Benutzung

    Auszug aus BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67
    Die in RGZ 122, 243, 246 vertretene allgemeine Auffassung kann nur insoweit gebilligt werden, als im Falle einer Unterlassungsklage wegen einer mittelbaren Patentverletzung im Einzelfall auch bereits Herstellungshandlungen untersagt werden können, wenn anders als durch ihr Verbot die dringende Besorgnis der Vornahme von mittelbaren Patentverletzungshandlungen durch ein Feilhalten und Inverkehrbringen nicht beseitigt werden kann.
  • BGH, 14.07.1969 - X ZR 17/67

    Erfinderische Verbesserung als Patentverletzung - Verbesserung einer

    Auszug aus BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67
    Die weitere Rüge der Revision des Beklagten zu 1, es hätte im Berufungsurteil zum Ausdruck gebracht werden müssen, daß höchstens leichte Fahrlässigkeit in Betracht komme, kann deshalb keinen Erfolg haben, weil nach dem Urteil des Senats X ZR 17/67 vom 14. Juli 1969"Halsrahmenhalterung" Seite 23 die Unterlassung der Feststellung der Schuldform des Verletzers durch das Berufungsgericht nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung führt, da dem Verletzer dadurch die Möglichkeit, sich in einem Streit über die Höhe der Schadensersatzforderung auf die Vorschrift des § 47 Abs. 2 Satz 2 PatG zu berufen, nicht genommen worden ist.
  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Der erkennende Senat hat in einer zurückverweisenden Entscheidung (v. 29. September 1970 X ZR 91/67 S. 35) zu erkennen gegeben, daß die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Bereicherungsausgleich bei mangelndem Verschulden des Verletzers zu überdenken sei.
  • BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80

    Rigg

    Nur ausnahmsweise kann dem mittelbaren Verletzer auch schon die Herstellung untersagt werden, wenn anders die dringende Besorgnis der Vornahme mittelbarer Patentverletzungshandlungen durch Feilhalten und Inverkehrbringen und sich anschließender unmittelbarer Verletzungen nicht beseitigt werden kann (RGZ 122, 243, 246; BGH, Urteil vom 29.9.1970 - X ZR 91/67).
  • BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80
    und sich anschließender unmittelbarer Verletzungen nicht beseitigt werden kann (RG 122, 243 (246); BGH, Urt. v. 29.9.1970 - X ZR 91/67).
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